Unfallmeldung bei Versicherung
Abschlussbedingungen
Grundsätzlich gilt:
Wenn Du bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin verunglückst, solltest Du möglichst schnell einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen. Das ist in der Regel ein Facharzt für Unfallchirurgie oder Orthopädie. Die Adresse eines Durchgangsarztes bekommst Du von Deinem Hausarzt. Die speziell geschulten Mediziner schreiben einen Bericht für den Träger der Unfallversicherung und koordinieren die weitere Behandlung.
Benachrichtigen des Arbeitgebers:
Informiere außerdem deinen Arbeitgeber über den Unfall. Er ist verpflichtet, den Arbeitsunfall beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden, wenn Du mehr als drei Tage arbeitsunfähig bist (gilt auch bei Tod). Die Versicherung prüft dann, ob Du Anspruch auf Leistungen hast. Dazu kann sie Zeugen befragen und ein ärztliches Gutachten einholen.
Wenn Du bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin verunglückst, solltest Du möglichst schnell einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen. Das ist in der Regel ein Facharzt für Unfallchirurgie oder Orthopädie. Die Adresse eines Durchgangsarztes bekommst Du von Deinem Hausarzt. Die speziell geschulten Mediziner schreiben einen Bericht für den Träger der Unfallversicherung und koordinieren die weitere Behandlung.
Benachrichtigen des Arbeitgebers:
Informiere außerdem deinen Arbeitgeber über den Unfall. Er ist verpflichtet, den Arbeitsunfall beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden, wenn Du mehr als drei Tage arbeitsunfähig bist (gilt auch bei Tod). Die Versicherung prüft dann, ob Du Anspruch auf Leistungen hast. Dazu kann sie Zeugen befragen und ein ärztliches Gutachten einholen.
Zuletzt geändert: Dienstag, 2. Mai 2023, 18:57