Versicherte
Abschlussbedingungen
In der gesetzlichen Unfallversicherung können Menschen auf zwei verschiedene Arten versichert sein: auf verpflichtender oder privater Basis.
Zur Gruppe der Pflichtversicherten gehören:
- Auszubildende und sich in einer Fortbildung befindende Personen
- in speziellen Werkstätten oder für diese Einrichtungen Zuhause beschäftigte behinderte Menschen
- Landwirte und deren Angehörige und Lebens- bzw. Ehepartner
- Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister, inklusive Lebens- bzw. Ehepartnern, die am Unternehmen mitwirken
- selbstständige Küstenschiffer und Küstenfischer mit mitarbeitenden Ehe-bzw. Lebenspartnern
- in Tageseinrichtungen untergebrachte Kinder
- Schüler an allgemein- oder berufsbildenden Schulen
- ehrenamtliche Mitarbeiter im Gesundheitswesen, bei der Wohlfahrtspflege, bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz
- Blut-, Organ- oder Gewebespender, sowie Personen, die Hilfe leisten und Personen in Notsituationen unter Gefahreinwirkung retten
- Pflegepersonen, die nach der sozialen Pflegeversicherung für Pflegebedürftige da sind
Zur Gruppe der Freiwillig-/Privatversicherten gehören:
- Beamte
- Richter
- Berufssoldaten
- Mitglieder geistlicher Genossenschaften und ähnlichen Gemeinschaften
- ...
Zuletzt geändert: Dienstag, 2. Mai 2023, 18:27