Die Arbeitslosenversicherung sichert den Lebensunterhalt von Arbeitslosen durch Arbeitslosengeld, bis diese wieder ein Beschäftigungsverhältnis finden. Zudem bietet sie viele Leistungen der Arbeitsförderung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger an. 
    Arbeitslosengeld bekommt man, wenn man sich beim Arbeitsamt als Arbeitslos gemeldet hat und die Ansprüche für die Entgeldersatzleistung erfüllt. Dafür muss man in den vorangegangenen 30 Monaten mindestens zwölf Monate lang in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben.
    Das Arbeitslosengeld 1 (ALG1) wird dann maximal 12 Monate, bei Personen unter 50 Jahren und maximal 24 Monate bei Personen über 50 Jahren ausgezahlt. Die Höhe des ALG1 beträgt 60% bei Kinderlosen und 67% bei Personen mit Kindern, vom letzten Gehalt der Person. Wer die Kriterien nicht erfüllt bekommt nur Anspruch auf das Arbeitslosengeld 2 (Bürgergeld) welches lediglich die Grundbedürfnisse abdeckt (502€).

Zuletzt geändert: Mittwoch, 3. Mai 2023, 07:45